Handwerklich gesetzte Grundöfen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden, da sie nicht unter die Übergangsfristen der BImSchV fallen. Nur industriell gefertigte Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen seit dem 1. Januar 2025 bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten oder außer Betrieb genommen werden. Grundöfen mit gemauerten Zügen sind davon ausgenommen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Ofen als Grundofen gilt, kann Ihr Schornsteinfeger oder Ofenbauer dies anhand der Bauweise und des Typenschilds feststellen. Grundöfen bleiben damit eine zukunftssichere Heizlösung ohne zeitliche Begrenzung.
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Allgemein