Ja, Grundöfen sind auch nach 2025 weiterhin erlaubt und von den strengen Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ausdrücklich ausgenommen. Handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen müssen im Gegensatz zu industriell gefertigten Kaminöfen keine Emissionsgrenzwerte nachweisen. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle vor Ort handwerklich errichteten Wärmespeicheröfen mit gemauerten Feuerräumen und Zügen.
Keine zeitliche Begrenzung
Grundöfen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden, da sie nicht unter die Übergangsfristen der BImSchV fallen. Moderne Ambio-Grundöfen erfüllen zudem alle aktuellen Umweltstandards und können bedenkenlos betrieben werden. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Ofen als Grundofen gilt, kann Ihr Schornsteinfeger oder Ofenbauer dies anhand der Bauweise feststellen.