GEG-Reform 2026: Was die geplanten Änderungen für Grundöfen und Holzheizungen bedeuten

Die Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“ sorgt seit Jahren für Verunsicherung bei Hausbesitzern. Viele fragen sich: Darf ich künftig überhaupt noch mit Holz heizen? Und was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eigentlich für Grundöfen?

Aktuell plant die Bundesregierung eine Reform des GEG. Ziel ist es, das Gesetz zu vereinfachen und stärker an der tatsächlichen CO₂-Einsparung auszurichten. Für Besitzer oder Interessenten eines Grundofens ist wichtig: Viele Schlagzeilen sorgen für mehr Verwirrung als Klarheit.

Dieser Beitrag erklärt, was heute gilt, was sich möglicherweise ändern könnte – und welche Rolle Grundöfen dabei spielen.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizsysteme. Seit 2024 gilt eine Regel, nach der neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

In der öffentlichen Debatte wurde diese Regel häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet.

Wichtig ist jedoch:
Das Gesetz unterscheidet sehr genau zwischen verschiedenen Heizsystemen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Biomasseheizungen
  • hybride Heizsysteme
  • sowie bestimmte Einzelraumfeuerstätten

Gerade bei Holzfeuerstätten wird häufig übersehen, dass sie rechtlich nicht alle gleich behandelt werden.

Grundofen: rechtlich meist eine Einzelraumfeuerstätte

Ein klassischer Grundofen wird handwerklich vor Ort gesetzt und besteht aus mineralischen Speichermaterialien wie Schamotte. Seine Wärme wird hauptsächlich als Strahlungswärme abgegeben.

Rechtlich fällt ein solcher Ofen in der Regel unter die Kategorie der Einzelraumfeuerungsanlagen.

Das bedeutet:

Ein Grundofen ist in vielen Fällen keine zentrale Heizungsanlage, sondern eine zusätzliche oder ergänzende Wärmequelle im Wohnraum.

Für diese Anlagen gelten andere Regelungen als für zentrale Heizsysteme.

Holzheizungen im GEG

Im Gebäudeenergiegesetz sind Heizungen mit fester Biomasse grundsätzlich weiterhin vorgesehen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Pelletheizungen
  • Scheitholzheizungen
  • Hackschnitzelheizungen

Diese Systeme gelten als erneuerbare Energiequelle, weil Holz ein nachwachsender Rohstoff ist.

In vielen Fällen können sie deshalb die Anforderungen des GEG erfüllen.

Was sich durch eine Reform des GEG ändern könnte

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz zu überarbeiten. In den bisherigen Eckpunkten wird vor allem über folgende Punkte gesprochen:

  • Vereinfachung der Regelungen für Hausbesitzer
  • stärkere Orientierung an der tatsächlichen CO₂-Reduktion
  • weniger bürokratische Vorgaben für Heizsysteme

Ob und wann diese Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Deshalb gilt aktuell weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz.

Wichtig zu wissen: GEG ist nicht gleich Feinstaubverordnung

In der öffentlichen Diskussion werden häufig zwei unterschiedliche Regelwerke miteinander vermischt.

Neben dem GEG spielt auch die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) eine wichtige Rolle.

Diese regelt vor allem:

  • Emissionsgrenzwerte für Feuerstätten
  • technische Anforderungen an Öfen
  • Austauschfristen für ältere Anlagen

Viele ältere Holzöfen mussten deshalb in den letzten Jahren ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Neue, moderne Grundöfen erfüllen diese Anforderungen in der Regel problemlos.

Warum Grundöfen weiterhin interessant bleiben

Unabhängig von politischen Diskussionen gibt es einige Eigenschaften, die Grundöfen seit Jahrhunderten attraktiv machen:

Strahlungswärme
Die Wärme wird langsam gespeichert und über viele Stunden gleichmäßig abgegeben.

Hoher Wirkungsgrad
Durch die lange Rauchgasführung wird die Energie des Holzes sehr effizient genutzt.

Unabhängigkeit von Strom
Ein klassischer Grundofen funktioniert ohne elektrische Komponenten.

Regionaler Brennstoff
Holz stammt meist aus regionaler Forstwirtschaft.

Gerade in Zeiten steigender Energiepreise interessieren sich viele Bauherren wieder verstärkt für diese traditionelle Heiztechnik.

Fazit: Viel Diskussion, aber wenig Grund zur Panik

Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz hat in den vergangenen Jahren viele Schlagzeilen produziert.

Tatsächlich ist die Situation jedoch differenzierter:

  • Holzheizungen sind weiterhin Teil der gesetzlichen Regelungen
  • Grundöfen gelten meist als Einzelraumfeuerstätten
  • bestehende Gesetze bleiben aktuell weiterhin gültig
  • mögliche Reformen müssen erst noch beschlossen werden

Wer sich für einen Grundofen interessiert, sollte deshalb nicht nur Schlagzeilen lesen, sondern sich fachlich beraten lassen.

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